Spielordnung
Tennisclub Grün-Weiß Greding e.V.
Am Hallenbad 3 - 91171 Greding - Tel. 08463-1777
1. ALLGEMEINES
1.1. Die reibungslose Durchführung eines geordneten Spielbetriebes lässt sich nur ermöglichen, wenn alle Clubmitglieder sportlich, rücksichtsvoll und kameradschaftlich handeln. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher höchstes Gebot. Es ist eine selbstverständliche Pflicht eines jeden Mitgliedes, die gesamte Tennisanlage, die mit erheblichen Kosten und viel freiwilligen Arbeitsstunden errichtet wurde, so zu benutzen, dass Beschädigungen und Verunreinigungen vermieden werden. Von allen Clubmitgliedern wird erwartet, dass sie sich besonders der neu aufgenommenen Mitglieder annehmen. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Spielordnung befristete Spielverbote zu verhängen.
2. PLATZBELEGUNG
2.1. Jedes Clubmitglied hat nur Anspruch auf täglich eine Spieleinheit. Training jeder Art (auch Ballwurfmaschine), Turniere und Forderungsspiele zählen auch als Spieleinheit. Die Spieleinheit beträgt einschließlich abziehen: FÜR EINZEL UND DOPPEL 60 MINUTEN
2.2. Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb haben auf allen Plätzen TRAINING UND TURNIERE ( Zeiten durch Aushang jeweils festgelegt )An den Tagen, an denen Training angesetzt ist, absolvieren die Mannschaftsspielerinnen und -Spieler ihre Spieleinheit durch das Training.
2.3 Kinder und Jugendliche dürfen nur bis 17.00 Uhr auf allen Plätzen gleichberechtigt spielen. Anschließend ist ein Stellen der Uhr jedoch nur auf Platz 4 möglich. Davon ausgenommen sind berufstätige Jugendliche. Angefangene Spieleinheiten dürfen zu Ende gespielt werden.
2.4. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen stehen die Plätze allen Mitgliedern (Erwachsene, Jugendlichen und Kindern) gleichberechtigt zur Verfügung.
2.5. Platz 7 kann wochentags für eine Spieleinheit vorbelegt werden. Die Einheit beginnt zur vollen Stunde. Sind beide eingetragenen Spieler nicht pünktlich zu Beginn der Spieleinheit auf der Anlage anwesend, kann der Platz von anderen Mitgliedern besetzt werden. Es gilt zu beachten: ES IST NUR EINE BELEGUNG MÖGLICH. EINE ERNEUTE EINTRAGUNG IST ERST NACH SPIELENDE MÖGLICH. DER SPIELPARTNER MUSS MIT EINGETRAGEN WERDEN. EINTRAGUNGEN MÜSSEN MINDESTENS EINEN TAG VOR DEM SPIELTERMIN VORGENOMMEN WERDEN.
2.6 Es dürfen höchstens 3 Plätze gleichzeitig durch Training und Forderungsspiele belegt sein.
3. SPIELBETRIEB
3.1. Die Benutzung der Plätze muss in der Reihenfolge der Eintragung auf der grünen Tafel erfolgen. Eintragen kann sich nur der Spieler, der auf der Anlage anwesend bleibt. Seine Spielpartner müssen zum Zeitpunkt der Eintragung nicht anwesend sein.Erscheinen seine Spielpartner nicht rechtzeitig, kann mit anderen Partnern gespielt werden oder es muss den Nachfolgenden Vorrang eingeräumt werden.
3.2. Der Beginn der Spielzeit ist durch STELLEN DER PLATZUHR anzuzeigen und der Name auf der Tafel zu löschen!
3.3. Mannschaftsspieler haben an einem Trainingstag nicht das Recht, die Uhr zu stellen.
3.4. Die Benutzung vereinseigener Trainingsbälle ist außerhalb des offiziellen Mannschaftstrainings nicht gestattet.
4. PLATZPFLEGE
4.1. Die Plätze sind bei Trockenheit vor Beginn des Spiels gründlich zu beregnen."AUF TROCKENEN PLÄTZEN DARF NICHT GESPIELT WERDEN!" Nach dem Spiel müssen die Plätze abgezogen und die Linien gekehrt werden.
5. KLEIDUNG
- Gespielt werden darf nur in Tenniskleidung.
- Es darf nur in Tennisschuhen gespielt werden.
- Es ist nicht erlaubt mit nacktem Oberkörper zu spielen.
6. GASTSPIELER
6.1. Clubmitglieder können jederzeit mit Gästen spielen, wobei hier die Spielordnung gilt.
6.2. Bei Gastspielern die ohne Clubmitglied spielen, sind anwesende Mitglieder berechtigt bzw. verpflichtet, die Gastgebühr zu kassieren und die Spieleinheit unter ihrem Namen in die Gästeliste einzutragen.
6.3. Jedes Gastspiel muss vor Spielbeginn in die Gästeliste an der Aushangtafel am Clubhaus eingetragen werden.
6.4. Die Gebühr für Gastspieler pro Platz und Stunde beträgt 10,00 € , d.h. für Einzelspieler 5,00 € und für Doppelspieler 2,50 €.
7. FORDERUNGSSPIELE
7.1. Forderungsspiele sind möglich von 1. Mai bis 30. Oktober.
Greding, den 16.04.2004
gez. 1. Vorsitzender gez. Sportwart
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