Beitragsordnung
Beitragsordnung
Jahresbeiträge und Aufnahmegegühren:
Die Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren sind so gestaltet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche mit geringem finanziellen Aufwand beitreten können.
Für Kinder bis 14 Jahren wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Eine Sonderregelung mit einem günstigen Beitragssatz besteht auch für Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige, sowie für Berufstätige bis 21 Jahren. Mit dem Familienbeitrag sind auch Kinder bis 14 Jahren beitragsfrei.
Die Aufnahmegebühr entspricht für alle Beitragsgruppen einem Jahresbeitrag. Passive Mitglieder sind nicht spielberechtigt.
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