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14. Gredinger Jugend- und Nachwuchsturnier

14. Gredinger NachwuchsturnierGredinger Jugend- und Nachwuchsturnier 2012

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BTV Durchführungsbestimmungen (Stand: 12.11.2008)

Präambel

Alle in den DTB-Richtlinien des LKS aufgeführten Formulierungen betreffend „zuständigen Sportgremien“ und „zuständigen Sport- bzw. Jugendwart der jeweiligen Landesverbände“ sind im Geltungsbereich des Bayerischen Tennis-Verbandes den jeweils zuständigen Sportaufsichten in den BTV-Ligen und den Bezirken gleichzusetzen.

1. Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen

Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen beschließt das BTV-Präsidium auf Vorschlag der BTV-Sportkommission oder –Jugendkommission.

2. LK-Einstufung Doppel (§§ 9 bis 12 DTB-Richtlinien LKS)

Die Einführung des Bereiches „II. LK-Einstufung Doppel“ der DTB-Richtlinien mit den Paragraphen 9 bis 12 wird im Bayerischen Tennis-Verband auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

3. Berechnungszeitraum (§ 1 DTB-Richtlinien LKS)

Abweichend zu „§ 1 Allgemeiner Teil, Ziffer 2“ werden im Geltungsbereich des Bayerischen Tennis-Verbandes bis zum 31.12.2009 neben den Mannschaftswettbewerben ausschließlich Turniere mit Ranglistenwertung für die LK-Wertung herangezogen. Dies gilt auch für „§ 4 Bonus- und Maluspunkte, Ziffer 2“.

4. Bonus- und Maluspunkte (§ 4 DTB-Richtlinien LKS)

Abweichend zu „§ 4 Bonus- und Maluspunkte, Ziffer 1“ wird im Geltungsbereich des Bayerischen Tennis-Verbandes erst ab der Sommersaison 2009 die LK-Wertung angewandt.

5. LK-Wertung außerhalb des BTV (§ 6 DTB-Richtlinien LKS, Ziffer 2)

Eine LK-Wertung im BTV erfolgt nur für Spieler mit Vereins- und Spiellizenzzugehörigkeit zum Bayerischen Tennis-Verband und nur für Mannschaftswettkämpfe und Turniere innerhalb des BTV, die mit LK-Wertung ausgewiesen sind.

6. LK-Umstufung von Personen mit LK und LK-Ersteinstufung von Personen ohne LK (§ 8 DTB-Richtlinien LKS, Ziffer 1 und 3)

Abweichend zu „§ 8 Einstufungen, Ziffer 1 und 3“ kommt im Bayerischen Tennis-Verband folgendes Verfahren zur Anwendung:

6.1 
Im BTV wird es eine einmalige Umstufungsmöglichkeit für die Saison 2009 geben. Der Bearbeitungszeitraum für diese LK-Umstufungsanträge beginnt am 01.11.2008 und endet am 15.03.2009. Diese können nur von den Vereinsadministratoren im Rahmen eines „Stammdatenantrages“ im BTV-Portal unter Nennung der neuen LK mit einer verpflichtenden Begründung gestellt werden. Eine Bearbeitung dieser Umstufungsanträge wird ausschließlich über die jeweils zuständigen Sportaufsichten abgewickelt.

6.2 
Personen ohne LK, welche 2009 erstmals in der NMM aufgeführt werden, müssen entsprechend ihrer Spielstärke in der NMM aufgestellt werden. Das BTV-Portal vergibt direkt beim Abspeichern einer Altersklasse mittels eines Interpolationsverfahrens eine LK an diese Personen.

6.3 
Abweichend zu „§ 8 Einstufungen, Ziffer 3“ kommt die dort genannte Verfahrensweise im Geltungsbereich des Bayerischen Tennis-Verbandes nicht zur Anwendung.

7. Korrekturanspruch einer neu berechneten Leistungsklasse (§ 13 DTB-Richtlinien LKS)

Der „§ 13 Korrekturanspruch“ kommt im Bayerischen Tennis-Verband erstmals ab dem 30.09.2009 zur Anwendung.

8. Zuständigkeit bei Einsprüchen (§ 15 DTB-Richtlinien LKS)

Die Zuständigkeit für Einsprüche liegt im Bayerischen Tennis-Verband letztlich je nach Zuständigkeit beim Landessport- bzw. -jugendwart.


Dienstag, 22. Mai 2012

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